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Eingang
Herz & Hände

Angebot

Die JFB Region Baden bietet allen in den Verbandsgemeinden wohnhaften Personen folgende Dienstleistungen an:

Materielle und immaterielle Hilfe/Sozialhilfe

Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, können Sie Ihren Anspruch auf materielle Hilfe bei uns prüfen lassen. Für die Überprüfung Ihres Anspruchs müssen Sie ein Gesuch um materielle Hilfe bei uns einreichen.  Die Gesuchsunterlagen können Sie bei uns telefonisch, per Post oder per Mail bestellen. Nach Eingang Ihres Gesuchs und Überprüfung der dazugehörigen Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch auf unsere Stelle ein. Ziel unserer Zusammenarbeit mit Ihnen ist die Stabilisierung Ihrer persönlichen Situation sowie das Wiedererlangen Ihrer finanziellen Selbständigkeit.

 

Gesetzliche Grundlage für die materielle Hilfe ist die kantonale Sozialhilfegesetzgebung.

(Sozialhilfe – und Präventionsgesetz SPG und Sozialhilfe – und Präventionsverordnung (SPV)

Freiwillige Beratungen für alle Altersklassen

Wir beraten Sie gern zu Themen rund um die Familie.

Inhalte der Beratungen können sein:

  • persönliche Probleme 

  • Fragen zu Trennung und Scheidung 

  • Erziehungsthemen von Kindern und Jugendlichen

  • Finanzen und Budget (ohne Schuldenberatung)

 

Für nähere Auskünfte melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Für spezifische Beratungsthemen triagieren wir Sie gern an die geeignete Fachstelle weiter.

Unterhaltsregelungen für nicht miteinander verheiratete Eltern

Wir beraten Sie im Fall einer Trennung in Sachen Unterhaltsregelung für das gemeinsame oder die gemeinsamen Kinder.

Bei einer einvernehmlichen Einigung auf die zu leistenden Unterhaltsbeträge wird ein Unterhaltsvertrag zur Bewilligung durch das Familiengericht erstellt.

Für nähere Auskünfte nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung kommt dann zum Tragen, wenn ein Säumnis des zu Unterhaltsbeiträgen verpflichteten Elternteils vorliegt und dient dem Kindswohl.  Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, bevorschusst die Gemeinde am zivilrechtlichen Wohnsitz des Kindes die im massgeblichen Rechtstitel festgelegten Unterhaltsbeiträge. Diesen Anspruch haben auch Personen in Ausbildung bis zum vollendeten 20. Altersjahr. Eine Bevorschussung kommt nur für Kinderunterhaltsbeiträge in Betracht. Ehegattenalimente werden nicht bevorschusst.

 

Ein Anspruch auf Bevorschussung besteht, wenn:

 

  1. ein vollstreckbarer Rechtstitel vorliegt und

  2. das Kind zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton hat und

  3. die finanziellen Verhältnisse (Einkommen und Vermögen) des nicht unterhaltsbeitragspflichtigen Elternteils und des Kindes innerhalb den durch den Regierungsrat festgelegten Grenzbeträgen liegen.

 

Die Bevorschussung erfolgt auf Gesuch hin. Die Gesuchsunterlagen stellen wir Ihnen per Post oder Mail zu

Nach Prüfung der erforderlichen Unterlagen werden Sie zu einem Gespräch eingeladen und Ihnen wird das weitere Vorgehen erläutert.

Inkassohilfe für Unterhaltsbeiträge und nachehelichen Ehegattenunterhalt

Wir leisten Unterstützung beim Stellen des Gesuchs um Inkassohilfe von Kinderunterhaltsbeiträgen und nachehelichen Ehegattenunterhaltsbeiträgen. Für weitere Auskünfte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Elternschaftsbeihilfe

Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern beziehungsweise Elternteilen, ihr Kind in den ersten sechs Monaten nach der Geburt persönlich zu betreuen.

Die Anspruchsvoraussetzungen und nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem «Merkblatt Elterschaftsbeihilfe» unter Downloads & Links.

Für nähere Auskünfte zu unseren Angeboten stehen wir Ihnen gern telefonisch zur Verfügung. Alle Beratungen sind kostenlos.

Herz & Hände

Dienstleistungen

für Verbandsgemeinden 

Sozialberichte

Wir übernehmen Abklärungsaufträge nach dem Kindes – und Erwachsenenschutzrecht (KESR) für das Familiengericht Baden und erstellen die erforderlichen Sozialberichte.

Pflegekinderwesen

Zum Fachbereich Pflegeplätze gehört die Bewilligungsabklärung, Aufsicht und Beratung von Pflege- und Tagesfamilien, sowie Kindertagesstätten und Tagesstrukturen. Die JFB Region Baden führt diesen gesetzlichen Auftrag professionell und am Kindeswohl orientiert aus.

Alle unsere Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur mit Einverständnis der Betroffenen an Dritte weitergegeben. Wir behalten uns vor, bei Kenntnisnahme von Verletzung des Kindsschutzes oder strafrechtlich relevanten Vorkommnissen entsprechende Konsequenzen zu ziehen. In so einem Fall wird das weitere Vorgehen den Betroffenen offen dargelegt.

 

Die JFB Region Baden arbeitet für die Klienten unentgeltlich.

 

Wir unterstützen Hilfesuchende Klient*innen bei der Bewältigung ihrer Probleme oder empfehlen sie an geeignete Fachstellen weiter.

Sozialhilfe
Freiwillige Beratung
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Sozialberichte
Pflegekinderwesen
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